Skip to main content

   

Forward-Anschluss-Finanzierung – wenn nicht jetzt, wann dann?

Bis zum 13.03.2020 haben wir durch die Corona-Pandemie noch einmal stark fallende Zinsen beobachten können. So langsam dämmert es aber den Marktteilnehmern, dass durch die weltweit aufgelegten gigantischen Hilfspakete verschiedene negative Folgen für den Zinsmarkt bevorstehen könnten.
 
Zum einen ist ein Anstieg der Inflation durchaus möglich. Eine steigende Inflation wird durch die Zentralbanken dann normalerweise mit Zinserhöhungen begleitet. Zum anderen, und das ist manchen Marktteilnehmern nicht ganz klar, ist der Zins gerade am sogenannten „langen Ende“ – also bei langfristigen Immobilienfinanzierungen – stark von den Erwartungen der Darlehensgeber abhängig. Erwarten diese nun, dass beispielsweise die Bonität Deutschlands einerseits durch die aktuellen Maßnahmen oder der erneuten Diskussion gemeinsamer Haftung der europäischen Staaten mittels Eurobonds sinken könnte, dann würde sich das allgemeine Zinsniveau durchaus erhöhen. Dies trifft sowohl für aktuelle als auch für Anschlussfinanzierungen zu.

 Sie sind Immobilieneigentümer mit einer bestehenden Immobilienfinanzierung? Dann ist das Thema Forward-Darlehen aktuell ein Thema, mit dem Sie im aktuellen Zinsmarkt beschäftigen sollten. Bereits bis zu 5 Jahre im Voraus können Sie die Anschlusszinsvereinbarung für Ihr laufenden Darlehen abschließen und sich so das aktuell günstige Umfeld sichern. Hinzukommt, dass Sie nach BGB § 489 jedes Darlehen, welches bereits 10 Jahre läuft mit, einer Kündigungsfrist von 6 Monaten umschulden können. In der Kombination beider Möglichkeiten haben Sie jetzt also die Chance, zum Beispiel Ihre vor 6 – 8 Jahren abgeschlossene 20- oder 30-jährige Zinsbindung vorausschauend schon für den Zeitpunkt nach 10 Jahren sehr deutlich zu vergünstigen.


Quelle: TGI Finanzpartner GmbH & Co. KG:
Bildquelle Titelbild: fotolia © tang90246