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Bei Gewerbe-Neuvermietung ist Eile geboten 

Bildquelle: AdobeStock_126050730.

Bedingt durch den Wandel in der Bürokultur herrscht zur Zeit ein Überangebot an Gewerbeflächen. Die Pandemie hat die Möglichkeiten des Homeoffice deutlich in den Vordergrund gestellt. Starre Anwesenheitspflichten und unflexible Arbeitszeiten werden nun von Homeoffice-Angeboten und Gleitzeitsystemen abgelöst. Hinzu kommt die Work-Life-Balance, die für viele Büromitarbeiter mittlerweile eine sehr wichtige Rolle spielt. Das Arbeiten von zu Hause aus lässt jetzt eine andere Büroorganisation zu. Die Büroflächen werden optimiert und komprimiert.

Kündigt ein Mieter die Gewerberäume, sollte der Vermieter daher möglichst zeitnah mit einer Renovierung oder Modernisierung beginnen, damit er potentielle zahlungskräftige Nachmieter nicht durch Zeitverzug bei den erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen verliert. Dies gilt auch für den Fall, in dem der alte Mieter die Räumlichkeiten nicht mehr nutzt, aber die Miete vertragsgemäß noch weiterzahlen muss. Auch hier ist es ratsam, schnell in Aktion zu treten, um Umbaumaßnahmen in die Wege zu leiten. Handwerker und auch unter Umständen das benötigte Material können derzeit durchaus knapp bemessen sein.

Bei kleineren Gewerbeflächen von bis zu 250 m2 sollte grundsätzlich schon vor der Vermietung in die Fläche investiert werden. Folgende Modernisierungen gehören hier zum Standard: WC-Räume, neue Fußböden und Küchen sowie weiße Wände.

Bei größeren Gewerberäumlichkeiten empfiehlt Aslihan Gergin, Diplom-Kauffrau und langjährige Leiterin der Gewerbeimmobilienabteilung bei OTTO STÖBEN, eine andere Vorgehensweise: „Mit der Größe der Fläche wachsen erfahrungsgemäß auch die Ansprüche der Mieter. Dies begründet sich durch die größere Anzahl der Mitarbeiter, durch die sich höhere Auflagen an die Arbeitsplätze ergeben. Hier lohnt es sich eher, mit einer Modernisierung zu warten, um diese gemeinsam mit dem Mieter zu planen.“
Sinnvoll ist es aber, auch hier schon Handwerker an der Hand zu haben und Kostenvoranschläge für verschiedene Bauvorhaben einzuholen, z. B. für das Versetzen und Einziehen neuer Wände oder die Erneuerung der Technik. Ein potentieller Mieter wird sich eher zur Vertragsunterzeichnung bereit erklären, wenn die Gewerbefläche zeitnah zu beziehen ist.

Aslihan Gergin: „In diesen eher schwierigen Zeiten müssen sich Vermieter auch bei den individuellen Wünschen der Mieter kompromissbereiter zeigen. Des Weiteren bietet sich an, mietzahlungsfreie Zeiten zu gewähren und Staffelmieten zu vereinbaren.“