Skip to main content

   

Der Preis ist Verhandlungssache - das gilt aber in beide Richtungen

Juergen Stoeben GrossOTTO STÖBEN 29.04.2016 – Tipps vom Immobilienprofi

Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Fehler und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Potentielle Käufer sind häufig der irrigen Annahme, dass der Kaufpreis einer Immobilie in einer Annonce oder einem Exposé bindend ist und allenfalls nach unten verhandelt werden kann. Dem ist allerdings nicht so. Der angegebene Preis ist ein „Angebot“, das durchaus auch noch steigen kann. Ein rechtlich verbindlicher Kaufpreis kommt erst im Rahmen eines Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

Zunächst einmal wird der gewünschte Kaufpreis vom Verkäufer der Immobilie festgesetzt und nicht, wie häufig vermutet, vom Immobilienmakler. Der Verkäufer kann sich hierbei z. B. auf ein Gutachten und/oder auf die Einschätzung des mit dem Verkauf beauftragten Immobilienmaklers stützen, der hier unersetzliche Erfahrungen im Bereich der Immobilienbewertung besitzt. Der Fachmann kann den Wert der Immobilie objektiv einschätzen, kennt den Markt und die regionalen Begebenheiten. Häufig spielen allerdings auch subjektive Gründe des Verkäufers für eine Kaufpreisfestsetzung eine Rolle.

„Für welchen Preis ein Käufer das von ihm gewünschte Objekt letztendlich erwerben kann, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, die sich vor allem auch aus der Nachfrage bezüglich des Objektes ergeben“, so Jürgen Stöben, Gesellschafter von OTTO STÖBEN. „Gibt es wie in der jetzigen Marktsituation viele Interessenten, steigt der Preis unweigerlich in die Höhe. Der Makler ist verpflichtet, jedes Angebot an den Verkäufer weiterzuleiten und so kann die Entscheidung beim Verkäufer manchmal auch sehr kurzfristig zugunsten eines anderen Interessenten ausfallen.“

Für Käufer ist es somit wichtig, dieses Szenario bei der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen und gut vorbereitet zu sein. Um von vornherein in dieser Situation flexibel und schnell reagieren zu können, ist es bei der Baufinanzierung ratsam, Luft nach oben einzubauen oder einen absoluten Maximalbetrag für sich festzulegen, sonst scheitert der Wunsch von der Traumimmobilie an wenigen Tausend Euro.