Es liegt eine Baugenehmigung für den Bau eines Doppelhauses mit einer geplanten Wohnfläche von 243,64 m² (je Hälfte 121,83 m²) aus Juni 2023 vor. Dieses wurde auf einer Hälfte des Grundstücks projiziert.
Eine Rechtssicherheit zur Bebauung des Grundstücks kann nur durch eine Bauvoranfrage gewährleistet werden, da kein Bebauungsplan existiert. Rechtliche Grundlage für die Bebaubarkeit des Grundstücks ist der §34 BauGB, demnach ist sich an die nachbarschaftliche Bebauung und Nutzung anzupassen. Die nachbarschaftliche Bebauung ist durch Einfamilien-/ Doppel- und Reihenhausbebauung geprägt.
Das Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus und einem ehemaligen Stallgebäude bebaut. Es bietet zwei Zuwegungen.
Dieses Angebot eröffnet Ihnen flexible Optionen für die Realisierung Ihres Vorhabens.
Die Eigentümer sind offen dafür, gemeinsam mit Ihnen über den Abriss des Altbestandes zu sprechen. Ein entsprechender Kostenvoranschlag liegt bereits vor und kann berücksichtigt werden.
Das Grundstück umfasst eine Fläche von 766 m² (1), bietet jedoch zusätzlich die Möglichkeit, das angrenzende Grundstück mit einer Fläche von 793 m² (2) zu erwerben. Sowohl ein Teilkauf als auch ein Gesamtkauf der insgesamt 1.559 m² großen Fläche ist möglich.
Ihre individuellen Vorstellungen stehen für uns im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie dabei, eine Lösung zu finden, die Ihren Anforderungen gerecht wird – sei es durch eine flexible Grundstücksnutzung, Teilung oder einen kompletten Neubeginn.
Gestalten Sie mit uns gemeinsam Ihre Zukunft – wir stehen Ihnen für Ihre Wünsche und Fragen gerne zur Verfügung.